Umsetzungskonzept zu § 61a LWG NRW am Beispiel der Stadt Aachen

Nach der Streichung des bisherigen § 45 BauO NRW im Jahre 2008 enthält der neue § 61a LWG NRW Regelungen zu privaten Abwasseranlagen und zu deren Dichtheitsprüfung. Zur Umsetzung und Bewältigung der neuen umfangreichen Verpflichtungen und Aufgaben, hat die Stadt Aachen ein Umsetzungskonzept zum § 61a LWG NRW aufgestellt. Mit der Erarbeitung dieses Konzeptes wurde unser Büro im Juni 2010 beauftragt.

Konzeptdetails finden Sie hier.
Den für die Grundstückseigentümer ausgearbeiteten Flyer können Sie ebenfalls herunterladen.